VIF Arbeitgeberstandards
Seriöse, abgesicherte Beschäftigungsverhältnisse
Die VIF Arbeitgeberstandards
Menschen mit Behinderung, die über die VIF Vereinigung Integrations-Förderung Assistenzkräfte suchen, sind sich ihrer Verantwortung als Arbeitgeber bewusst. Der Privathaushalt ist für uns kein rechtsfreier Raum. Das VIF-Arbeitgebersiegel steht für folgende Grundsätze:
- Respekt: Wir sehen im Arbeitnehmer einen Menschen, nicht nur eine Arbeitskraft.
- Verbindlichkeit: Das Beschäftigungsverhältnis wird direkt zwischen dem Assistenznehmer und der Assistenzkraft in einem individuellen Arbeitsvertrag geregelt.
- Finanzielle Wertschätzung: Das Einstiegsgehalt beträgt 17,80 Euro brutto pro Stunde, angelehnt an den TVÖD VKA E3 Stufe 3. Von Anfang an. Arbeiten Sie bei demselben Arbeitgeber im Privathaushalt mehr als drei Jahre, erhöht sich der Lohn. Der Lohn wird für jede Tätigkeit (auch Arbeitsbereitschaft) und somit jede Arbeitsstunde gezahlt. Darüber hinaus erhalten Sie Zuschläge für Sonn-und Feiertagsarbeit (Stand: 1. April 2024).
- Korrekte Abrechnung: Arbeitszeiten werden viertelstundengenau dokumentiert und vergütet.
- Unterstützung: Wenn es zu Konflikten zwischen der Assistenzkraft und dem Assistenznehmer kommt, gibt es bei der VIF die Möglichkeit der Mediation.